Freie Fahrt gibt es für „Geburtstagskinder“ (Kinder und Erwachsene) gegen Vorlage des Personalausweises, an ihrem Ehrentag und bis zu 2 Tage später auf den folgenden Fahrten:
Nachträgliche Vergütungen sind leider nicht möglich.
Busfahrer und ausgewiesene Reiseleiter fahren frei. Diese Freikarten sind nicht übertragbar.